Lernen lohnt sich! Die Weiterbildungsprämie für Umschüler/-innen
Wer hat Anspruch auf die Prämie?
arbeitslose Teilnehmer/-innen abschlussbezogener Weiterbildungen, also von Umschulungen
Was beinhaltet die Prämie?
- 1000 € Prämie bei Bestehen einer Kammer-Zwischenprüfung*, die durch die jeweilige Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist (via Ergebnisnachweis)
- 1.500 € Prämie bei Bestehen der Kammer-Abschlussprüfung (Nachweis via IHK-, HK- oder StBK-Zeugnis)
Wie lange gilt die Prämie?
- für entsprechende Maßnahmen, die bis spätestens 31.12.2020 beginnen
Wie kann man die Prämie erhalten?
Der Betrag wird gegen Nachweis (Ergebnis der Kammer-Zwischenprüfung* und IHK-, HK- oder StBK-Abschlusszeugnis) von jeweils einem der zuständigen Ansprechpartner (operative Services der Agentur für Arbeit) direkt an die Teilnehmer/in ausgezahlt.
*Prämienrelevant sind nur Zwischenprüfungen, die vor einer zuständigen Kammer, wie der IHK, HK oder StBK, absolviert werden. Die Prämienregelung greift nicht für interne Zwischenprüfungen.
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