Datenschutzbeauftragter
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) existiert erstmals eine europaweit verbindliche verpflichtende Regelung zur Bestellung betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter. Bis auf ganz wenige Ausnahmen für Kleinstbetriebe müssen alle Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dieser kann ein interner Mitarbeiter sein, der speziell für diese Aufgabe geschult wurde (interner Datenschutzbeauftragter) oder es kann ein von außen kommender, ein sog. externer Datenschutzbeauftragter sein.
Mit unserer Qualifizierung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten können Sie beides: Als angestellter Mitarbeiter können Sie zum internen Datenschutzbeauftragten bestellt werden, Sie können sich jedoch auch als externer Datenschutzbeauftragter selbständig machen.
Auch wenn Sie nicht hauptsächlich im Bereich des Datenschutzes arbeiten wollen, so haben Sie gegenüber Mitbewerbern mit dieser Weiterbildung immer einen Wettbewerbsvorteil!
Datenschutzrecht
- Grundlagen
- Rechtswirksame Einwilligungen
- Kernbereiche des Datenschutzes
- Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
- Rechte der Betroffenen
- Der Datenschutzbeauftragte
- Reichweite der Datenschutz-Organisationspflichten
- Die Aufsichtsbehörde
Datenschutzmanagement und -organisation
- Datenschutzgerechte Geschäftsprozesse
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Risikobetrachtung
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Umsetzung der Rechenschaftspflicht
- Arbeitsorganisation des Datenschutzbeauftragten
Informationssicherheit
- Begriffe und Schutzziele
- Gefährdungen der Informationssicherheit
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Voraussetzung
Voraussetzung zur Teilnahme sind mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache angelehnt am Niveau B2.
Förderung
Die Kosten inkl. Material können bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durch einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernommen werden. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.
Abschluss
IHK-Zertifikat, Träger Zertifikat
Unsere aktuelle Broschüre: Datenschutzbeauftragter zum PDF Download
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